Im slowakischen Parlament liegt eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Alter-nativenergieförderungsgesetzes Nr. 309/2009, mit dem nicht nur künftige Fotovoltaikprojekte verhindert, sondern auch aktuelle, sich in Umsetzung befindliche Projekte bedroht werden.
Am 15.10.2010 hat der Abgeordnete Ľudovít Jurčík/SaS eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Alternativenergieförderungsgesetzes Nr. 309/2009 in das Parlament eingebracht, die folgende Eck-punkte beinhaltet:
- Die Verantwortung des Netzbetreibers für Ausgleichsenergie wird allgemein für Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 4 MW auf 1 MW und bei Fotovoltaikanlagen auf 100kW reduziert,
- Modernisierte Anlagen erhalten nur dann Anspruch auf den Einspeise¬tarif für weitere 15 Jahre, wenn die Kosten der Modernisierung mehr als 50% der Beschaffungskosten für eine vergleichbare neuwertige Anlage ausmachen,
- Zuzahlungen („Einspeisetarif“) für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie („Fotovoltaik“) gibt es nur noch, wenn diese eine Kapazität bis zu 100 kW aufweisen und auf einem Dach oder an einer Wand montiert sind; (bis dato erhielten alle Anlagen zur Nutzung von Solarenergie den Einspeisetarif, nur war dieser je nach Größe unterschiedlich),
- Wer für den Anlagenbau eine Förderung erhält, verliert den Anspruch auf Zuzahlungen („Einspeisetarif“) zur Gänze,
- Allgemeine, nicht auf Fotovoltaik beschränkte, Anpassung des Einspeisetarifs, wenn die Rentabilität der Anlage („investment return“) bei weniger als 12 Jahren liegt. In diesem Fall soll die Regulierungsbehörde verpflichtet sein, den Einspeisetarif so festzulegen, dass die Anlage erst nach 12 Jahren rentabel ist.
Aufgrund der Übergangsfristen betreffen die obigen Änderungen auch Anlagen, die ab dem 1.4.2011 in Betrieb gehen.
Wegen der eingeschränkten Bautätigkeit im Winter und der Möglichkeit der Netzbetreiber, den Anschluss zu verzögern, sind somit auch Projekte von der Novelle bedroht, die sich bereits in der Realisierungsphase befinden.
Aus diesen Gründen stellt diese Novelle nicht nur einen Widerspruch zu den slowakischen Energiestrategien, sondern auch eine Verletzung diverser Verfassungsgrundsätze und internationaler Investitionsschutzabkommen dar.
Das Alternativenergieförderungsgesetz (AltEnFöG) trat am 1.9.2009 in Kraft und seit dem 1.1.2010 gelten die Einspeisetarife. Durch den Beschluss von SEPS, die Kapazität aller Fotovoltaikanlagen in der Slowakei für die Jahre 2010 und 2011 auf insgesamt 120 MW zu beschränken und die Novelle Nr. 142/2010 zum EnergieG droht in der Slowakei keine Entwicklung, die mit Tschechien ver¬gleichbar wäre. Auch wird davon ausgegangen, dass der beschränkte Ausbau von Foto¬voltaikanlagen den Strompreis in der Slowakei nicht verteuern wird.
Aus diesem Grund ist nicht erkennbar, weshalb das AltEnFöG ad-hoc und punktuell novelliert werden soll.
Anstelle der punktuellen ad-hoc Novelle, die Investoren, Banken und Unternehmen überrascht und das Vertrauen in die Rechtssicherheit in der Slowakei erschüttert, wird empfohlen, tatsächlich Erfahrungen mit dem AltEnFöG und dessen Umsetzung zu sammeln und im Rahmen der Umsetzung der „Erneuerbaren-Energien-Richtlinie“ eine durchdachte Novelle zu erarbeiten, die mit den beteiligten Kreisen (Investoren, Anlagenbetreibern, Banken, Netzbetreiber, SEPS, URSO usw.) abgeklärt wird.
Autor: NH Hager Niederhuber Advokáti s.r.o.
Quelle:
www.nrsr.sk
Ilustrationsfoto: www.flickr.com
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