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Übergangsfrist für Lizenzen endet

Am 1.5.2011 endet die Frist für die Inhaber von Energielizenzen, die erforderliche Prüfung nachzuholen. Andernfalls droht der Entzug der Lizenz.

Übergangsfrist für Lizenzen endet

Nach dem Energiegesetz Nr. 656/2004 ist für den Erhalt einer Lizenz zu Geschäftstätigkeiten im Energiebereich die Ablegung einer Prüfung erforderlich. Für all jene Altfälle, die diese Lizenz noch ohne Prüfung erhalten haben, endet am 1.5.2011 die einjährige Übergangsfrist zur Nachholung der Prüfung.


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