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Novelle des Gesetzes Nr. 309/2009 über die Förderung von erneubaren Energiequellen im Begutachtungsverfahren.

Der Gesetzesvorschlag, welcher das Gesetz Nr. 309/2009 über die Förderung von erneubaren Energiequellen abändert und ergänzt wurde in Folge des Bedarfs der Umsetzung von Artikeln 17,18 und 19 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgelegt.

Novelle des Gesetzes Nr. 309/2009 über die Förderung  von erneubaren Energiequellen im Begutachtungsverfahren.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Erweiterungen und Definitionen von Begriffen im Bereich der erneubaren Quellen und Umsetzung von der Richtlinie 2009/28/EG.

Der Gesetzesvorschlag ist im Begutachtungsverfahren, wobei der Öffentlichkeit bis 25.11.2010 das Recht auf Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzesvorschlag eingeräumt ist. Die Wirksamkeit des Gesetzes ist ab 1. April 2011 geplant.

Den ganzen Gesetzesentwurf können sie hier lesen.

Bearbeitet von: Bc. Tomáš Veselý, NH Hager Niederhuber Advokáti s.r.o.


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