Der Gesetzesvorschlag, welcher das Gesetz Nr. 309/2009
über die Förderung von erneubaren Energiequellen abändert und ergänzt wurde in
Folge des Bedarfs der Umsetzung von Artikeln 17,18 und 19 der Richtlinie
2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen vorgelegt.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Erweiterungen
und Definitionen von Begriffen im Bereich der erneubaren Quellen und Umsetzung von
der Richtlinie 2009/28/EG.
Der Gesetzesvorschlag ist im Begutachtungsverfahren,
wobei der Öffentlichkeit bis 25.11.2010
das Recht auf Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzesvorschlag eingeräumt ist.
Die Wirksamkeit des Gesetzes ist ab 1. April 2011 geplant.
Den ganzen Gesetzesentwurf können sie hier
lesen.
Bearbeitet von: Bc. Tomáš Veselý, NH Hager Niederhuber
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