02.05.2011
Rechtliche Unsicherheiten beim „Solar doomsday“ 1.7.2011
Das Gesetz Nr. 309/2009 über die Förderung von Energie aus Alternativenergiequellen (weiter AltEnFöG) wurde bereits dreimal novelliert. Dabei wurde beschlossen, dass Fotovoltaikanlagen, sofern nicht auf einem Dach errichtet, ab 1.7.2011 keinen Einspeisetarif erhalten sollen. Aus den verschiedenen Übergangsfristen und Bestimmungen ist allerdings vollkommen unklar, welche Voraussetzungen und Genehmigungen eine Fotovoltaikanlage zum 1.7.2011 erfüllen muss, um nicht von der „Solarbremse“ betroffen zu sein und auch weiterhin den Einspeisetarif erhält.