Am 15.12.2011 hat das
slowakische Parlament eine Novelle zum Alternativenergieförderungsgesetzes
Nr. 309/2009, beschlossen, mit der Fotovoltaikanlagen, die nach dem 30.6.2011
in Betrieb gehen, keine namhaften Förderungen mehr erhalten.
Die am 15.12.2010 beschlossene Änderung des
Alternativenergieförderungsgesetzes Nr. 309/2009 beinhaltet folgende Eckpunkte:
Verantwortung des Netzbetreibers für
Ausgleichsenergie wird allgemein für Anlagen mit einer
Gesamtkapazität von 4 MW auf 1 MW und bei Fotovoltaikanlagen auf 100kW
reduziert,
Modernisierte
Anlagen erhalten nur dann Anspruch auf den Einspeisetarif
für weitere 15 Jahre, wenn die Kosten der Modernisierung mehr als 50% der Beschaffungskosten für eine
vergleichbare neuwertige Anlage ausmachen. Diese Bedingung gilt nicht für
Wasserkraftwerke bis 2 MW,
Zuzahlungen
(„Einspeisetarif“) für Anlagen zur Nutzung von
Solarenergie („Fotovoltaik“) gibt es
nur noch, wenn diese eine Kapazität bis zu 100 kW aufweisen und auf einem Dach oder an einer Wand montiert sind
und das Gebäude im Kataster eingetragen ist; (bis dato erhielten alle Anlagen
zur Nutzung von Solarenergie den Einspeisetarif, nur war dieser je nach Größe
unterschiedlich),
USRO
hat bei
der Festlegung der Einspeisetarife für Solar-
oder Windanlagen weitgehend freie Hand (gilt aber nur für Neuanlagen. Für
Anlagen im Betrieb gilt der bei der Inbetriebnahme geltende Einspeisetarif für
15 Jahre!),
Inkrafttreten
und Übergangsfristen:
Die Novelle soll zum
1.2.2011 wirksam werden.
Für Anlagen, die zu dem
Zeitpunkt in Betrieb sind, gelten die bisherigen Förderbedingungen
uneingeschränkt weiter.
Anlagen, die zum 1.2.2011
eine rechtskräftige Baugenehmigung hatten und denen vor dem 1.7.2011 eine
Nutzungsgenehmigung nach dem Baugesetz ausgestellt wurde (zumindest einen
Probebetrieb nach § 84 Baugesetz), erhalten weiterhin die Ausgleichsenergie und
die künftig geltenden Kürzungen für Solaranlagen kommen nicht zur Anwendung.
Trotz der Übergangsfristen sind wegen der eingeschränkten Bautätigkeit
im Winter und der Möglichkeit der Netzbetreiber, den Anschluss zu verzögern,
somit auch Projekte von der Novelle
bedroht, die sich bereits in der Realisierungsphase befinden.
Aus diesen Gründen ist nicht nur der Einklang dieser Novelle zu den europäischen und slowakischen
Energiestrategien fraglich, sondern kann in Einzelfällen auch eine Verletzung diverser Verfassungsgrundsätze und internationaler Investitionsschutzabkommen darstellen.
Volltext der Novelle: http://www.nrsr.sk/Default.aspx?sid=zakony/zakon&MasterID=3470
Weiters umgesetzt wurde die „große“
Energierichtlinie 2009/28/EG. Die Novelle befasst sich mit der Förderung von
Biomethan und Geothermalenergie und regelt sog. „Biobrennstoffe“. Der Bereich
der Ursprungszertifikate für „Grünstrom“ wird neu gefasst, wobei der sog.
„Bürge“ für Ursprungszertifikate eingeführt wird.
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